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SGAM Fund
ANMERKUNGEN ZUM HALBJAHRESBERICHT ZUM 30. NOVEMBER 2009
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ANMERKUNG 1 - TÄTIGKEIT
SGAM Fund (die “SICAV“) ist eine Gesellschaft, die die Form eines Kapitalanlagefonds mit variablem Kapital
(SICAV) hat, entsprechend der in Luxemburg geltenden Gesetze, gemäß Teil I des Gesetzes vom 20.
Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen.
Am 30. November 2009 waren fünfundfünfzig Teilfonds eröffnet.
Am 30. Juli 2009 wurde der Teilfonds SGAM Fund / Equities Euroland Growth aufgelöst.
Am 25. August 2009 wurde der Name SGAM Fund / Bonds Global Multi Strategies in SGAM Fund / Absolute
Return Multi Alpha geändert.
Am 25. August 2009 wurde der Name SGAM Fund / Bonds Absolute Interest Rate in SGAM Fund / Absolute
Interest Rate geändert.
Am 25. September 2009 wurde der Name SGAM Fund / Bonds Euro Aggregate Core Plus in SGAM Fund /
Bonds Euro Govies Spread geändert.
Am 25. September 2009 wurde der Name SGAM Fund / Bonds Absolute Return Forex in SGAM Fund /
Absolute Return Forex geändert.
Zum 19. November 2009 wurde der Vertrieb des SGAM Fund / Equities Euroland Large Cap 130/30 in der
Schweiz eingestellt.
Zum 24. Juni 2009 wurde der Vertrieb des SGAM Fund / Equities Euro Active Overlays in der Schweiz
eingestellt.
Zum 24. Juni 2009 wurde der Vertrieb des SGAM Fund / Equities Europe Convergence in der Schweiz
eingestellt.
Zum 24. Juni 2009 wurde der Vertrieb des SGAM Fund / Equities US Active Overlays in der Schweiz
eingestellt.
Zum 24. Juni 2009 wurde der Vertrieb des SGAM Fund / Bonds Global High Yield in der Schweiz
eingestellt.
Im Laufe der Berichtsperiode wurden die folgenden Aktienklassen auf den Markt gebracht:
- Klasse J im folgenden Teilfonds: SGAM Fund / Bonds Europe Convertible, SGAM Fund / Equities US
Large Cap Growth, SGAM Fund / Equities US Focused und SGAM Fund / Equities US Multi Strategies
- Klasse O im folgenden Teilfonds: SGAM Fund / Equities Gold Mines und SGAM Fund / Equities
Global resources.
ANMERKUNG 2 - WESENTLICHE BEWERTUNGSMETHODEN
2.1 Darstellung der Finanzberichte
Die Finanzberichte der SICAV sind gemäß den in Luxemburg geltenden Vorschriften für Kapitalanlagefonds
erstellt. Der Halbjahresbericht wurde auf Grundlage der letzten Nettoinventarwertberechnung vor dem
Bilanzstichtag berechnet.
2.2 Wertpapieranlagen und Geldmarktinstrumente
Die an einer Börse notierten oder an einem anderen geregelten Markt gehandelten Wertpapiere und
Geldmarktinstrumente werden zu ihrem letzten verfügbaren Kurs bewertet.
Im Falle, dass der letze, aktuell ermittelbare Preis eines Wertpapieres oder Finanzinstrumentes, nach
Meinung der Geschäftsführung, nicht dem fairen Marktwert entspricht, wird der Wert von der
Geschäftsführung, auf Basis des realistischen, zukünftigen Verkaufswerts, nach dem Prinzip von Treu und
Glauben ermittelt.
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht an einer Börse notiert sind, werden vom Verwaltungsrat
mit ihrem wahrscheinlichen Veräußerungswert bewertet, welcher entsprechend dem Vorsichtsprinzip und
dem Prinzip von Treu und Glauben ermittelt wird.
Die Geldmarktinstrumente, die nicht an einer Börse notiert sind oder auf einem anderen geregelten Markt
gehandelt werden und deren Fälligkeitsdatum weniger als 12 Monate und mehr als 90 Tage ist, werden
zum Nominalwert bewertet, zuzüglich eventueller Zinsen. Die Geldmarktinstrumente mit einer Laufzeit von
weniger als 90 Tagen werden nach der Methode der wertberichtigten Anschaffungspreise bewertet, die dem
Marktwert entspricht.
Die Anlagen in offene OGA werden zum letzten bekannten Kurs dieser Aktien oder Anteile dieser OGA
bewertet.
2.3 Bewertung der Terminkontrakte
Die Einzahlungen der anfänglichen Deckung offener Terminkontrakte sind in den Bankguthaben enthalten.
Die nicht realisierten Wertsteigerungen oder Wertminderungen werden wie folgt gebucht:
- Unter dem Posten nicht realisierter Gewinn/(Verlust) aus “Futures“ Kontrakten in der
“Vermögensaufstellung”;
- Unter dem Posten Nettoveränderung der unrealisierten Wertsteigerung/(Wertminderung) aus
“Futures“ Kontrakten in der “Aufwands- und Ertragsrechnung”.
Finanzterminkontrakte werden zu ihrem Veräußerungswert bewertet, welcher auf dem Schlusskurs jenes
Marktes basiert, an der diese Kontrakte gehandelt werden.
2.4 Bewertung der Optionen
Der Liquidationswert von Optionskontrakten, die an Börsen oder anderen geregelten Märkten gehandelt
werden, basiert auf dem letzten, verfügbaren Abwicklungspreis dieser Art von Optionskontrakten an einer
Börse oder einem geregeltem Markt, an dem die SICAV diese Art von Optionskontrakten handelt. Im Falle,
dass ein Optionskontrakt an dem Tag der Nettovermögensbewertung nicht liquidiert werden kann, wird ein
solcher Optionskontrakt von der Geschäftsführung fair und vorsichtig bewertet.
2.5 Bewertung der Devisentermingeschäfte
Devisentermingeschäfte werden mit dem Wechselkurs in Verbindung mit der verbleibenden Laufzeit des
Vertrages bewertet.
2.6 Realisierter Gewinn / (Verlust) aus Anlageverkäufen und Optionen
Realisierte Gewinne oder Verluste aus Anlageverkäufen werden zum mittleren Anschaffungspreis berechnet.
Realisierte Gewinne oder Verluste aus Optionsverkäufen werden nach der FIFO Methode berechnet.
2.7 Kombinierter Halbjahresbericht
Die Buchhaltung der SICAV wird in USD geführt und die Buchhaltung der Teilfonds wird in der jeweiligen
Währung des Teilfonds geführt. Die kombinierte Vermögensaufstellung, die kombinierte Aufwands- und
Ertragsrechnung und die kombinierte Entwicklung des Nettovermögens bestehen aus der Summe der
einzelnen Teilfonds, welche zu den Wechselkursen zum Ende der Periode umgerechnet wurden.
2.8 Umrechnung der Fremdwährungen
Aktiva und Passiva, die auf Fremdwährungen lauten, werden zu den am Bilanzstichtag geltenden Kursen in
die jeweilige Währung des Teilfonds umgerechnet. Transaktionen in ausländischer Währung werden zu den
am Transaktionstag geltenden Wechselkursen umgerechnet. Die realisierte und nicht realisierte
Wertsteigerung sowie Wertminderung aus Devisengeschäften werden in der Aufwands- und Ertragsrechnung
berücksichtigt, welche die Steigerung oder Minderung des Nettoinventarwertes bestimmt.
2.9 Gründungskosten
Die Gründungskosten für die Auflage der SICAV werden über einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren
a/jointfilesconvert/449722/bgeschrieben.
2.10 Wertpapierleihe
Die SICAV kann Wertpapierleihe durchführen, die sich im Wertpapierbestand ihrer Teilfonds befinden.
Diese Wertpapierleihen können nur im Rahmen eines geregelten Systems verpfändet werden, welches von
einem anerkannten Organismus für den Ausgleich von Wertpapieren oder von einem Finanzinstitut ersten
Grades, welches sich auf diese Art von Geschäften spezialisiert hat, getätigt werden.
Die Wertpapierleihe unterliegt einer Entgeltung zugunsten des Teilfonds und wird in der “Kombinierte
Aufwands und Ertragsrechnung“ unter “Bankzinsen und Zinsen aus Wertpapierleihe“ gebucht. Die
Wertpapierleihe ist jederzeit kündbar. Die verpfändeten Wertpapiere sind in der Vermögensaufstellung des
betreffenden Teilfonds als Aktiva zum Marktwert gebucht.
2.11 Bewertung der Pensionsgeschäfte
Die Pensionsgeschäfte werden gleichgestellt mit der Ausleihe beziehungsweise Leihe von Werten, die durch
letztere garantiert sind. Es handelt sich um Geschäfte, durch welche der Übertragende einer anderen Person
(der Zessionar) die Werte überlässt und der Übertragende und der Zessionar sich gegenseitig und
unwiderruflich verpflichten, dass ersterer sie annimmt und letzterer sie abgibt zum ausgemachten Preis und
Zeitpunkt.
Die Verträge der Pensionsgeschäfte werden zu ihren Anschaffungskosten, ausgedrückt in der
Originalwährung, bewertet, ohne Rücksicht auf den Marktwert der betroffenen Werte. Die anfallenden
Zinsen seit dem Anschaffungsdatum gehören in den Posten “Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften“.
2.12 Bewertung der Swaps
- Zinsswaps werden anhand ihres Marktwertes unter Bezugnahme auf die entsprechende
Zinskurve bewertet. Die Bewertungsmethode ist durch den Verwaltungsrat anerkannt.
- Credit Default Swaps werden täglich auf der Basis ihrer Marktwerte bewertet, die von
externen Kursanbietern bereitgestellt werden. Zur Berechnung des Marktwertes wird das
Kreditrisiko der Referenzpartei bzw. des Emittenten, die Laufzeit des Credit Default Swaps und
dessen Liquidität am Sekundärmarkt berücksichtigt. Die Bewertungsmethode ist vom
Verwaltungsrat anerkannt.
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